Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
das Betreiben von Immobiliengeschäften und damit zusammenhängender Geschäfte jedweder Art, insbesondere die betriebswirtschaftliche Unternehmensberatung von Firmen und Privatpersonen, vor allem die Markt- und Standortberatung; den Erwerb, den Verkauf, die Verwaltung, Bewirtschaftung, Vermietung, sowie der Neu- und Umbau von gewerblichen und wohnwirtschaftlichen Immobilien; die Anbahnung und Vermittlung von Geschäftsangelegenheiten sowie das Erbringen von sonstigen Dienstleistungen im Zusammenhang mit Immobilien, selbst oder durch Unternehmen, an denen die Gesellschaft beteiligt ist