Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
die Gründung, der Kauf und der Verkauf von Unternehmen sowie Beteiligungen an Gesellschaften, Unternehmen und Immobilien im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte sowie deren Verwaltung im Bereich von Hotelbetrieben, Gastronomiebetrieben und sonstigen gastgewerblichen Unternehmen; der Betrieb von Hotels nach Erteilung der für den Betrieb erforderlichen Erlaubnis sowie die Nutzung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten für die Zwecke des Hotelbetriebs auf der Grundlage von Miet-, Pacht- und sonstigen Nutzungsverhältnissen und die Verwaltung eigenen Vermögens.