Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Handel mit und Vertrieb von Verbrauchs- und Konsumgütern (soweit der Handel nicht einer besonderen Erlaubnis bedarf) im eigenen sowie im fremden Namen, insbesondere der Handel mit Bekleidung, Sportartikeln, Küchenartikeln, Spielzeug und Accessoires über das Internet sowie die Erbringung von Logistikdienstleistungen und digitalen Dienstleistungen im Zusammenhang mit diesen Gütern