Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich vertreten.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft kann einzelnen Vorstandsmitgliedern das Recht zur alleinigen Vertretung erteilen.
Prokura gemeinsam mit einem Vorstand oder einem weiteren Prokuristenmit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Prokura gemeinsam mit einem Vorstand oder einem weiteren Prokuristenmit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Gesellschaft berät und betreut Institutionen des Sports, insbesondere Sportvereine und -verbände sowie Sportler aller Sportarten einschließlich der Sportler, die E-Sport, also den sportlichen Wettkampf zwischen Menschen mit Hilfe von Computerspielen, betreiben, in sämtlichen geschäftlichen Aktivitäten, die im Umfeld und im Zusammenhang mit sportlichen Aktivitäten anfallen. Des Weiteren berät und betreut die Gesellschaft Unternehmen, die als Werbepartner des Sports den Sport als Plattform für ihre geschäftlichen Aktivitäten nutzen. Darüber hinaus betätigt sich clie Gesellschaft auch selbst in allen geschäftlichen Bereichen, die im Zusammenhang mit sportlichen Aktivitäten anfallen