Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die wirtschaftliche und finanzielle Beratung von Personen und/oder Gesellschaften bei der Investition in Immobilien, weiterhin der Erwerb, die Sanierung und Verwaltung von Gebäuden, Grundstücken sowie die Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleichen Rechten, Wohnräumen und Finanzierungen i.S. des § 34c GewO.