Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Planung, Errichtung und Betrieb von Gastronomiebetrieben sowie Restaurants und Schnellrestaurants; Ankauf, Herstellung und Verkauf von Lebensmitteln; An- und Verkauf von fertigen Lebensmittelprodukten; Erbringung von Cateringleistungen; Entwicklung von Gastronomiekonzepten, Vermarktung der Gastronomiekonzepte und Merchandising sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte.