Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der erlaubnisfreie Handel mit Waren und Gütern aller Art, insbesondere mit organischen Stoffen und Stoffgemischen und hieraus gewonnenen Produkten, die Verwaltung eigenen Vermögens sowie die erlaubnisfreie Unternehmensberatung.