Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vermittlung von Immobilien, grundstücksgleichen Rechten und die Beratung beim Ankauf, der Entwicklung und beim Verkauf von Immobilien. Ferner die Vermittlung von Darlehen sowie die erlaubnisfreie Beratung in diesen Geschäftsfeldern unter Ausschluss solcher Beratungsleistungen, die der Zulassung zu einem rechts- oder steuerberatenden Beruf oder einer Erlaubnis nach dem KWG bedürfen.