Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Bildung sowie die Förderung von Wissenschaft und Forschung. Alle Forschungsergebnisse der Gesellschaft werden zeitnah veröffentlicht. Dieses Ziel im Rahmen des gemeinnützigen Zwecks soll durch folgende Maßnahmen verwirklicht werden:
a) Förderung der Wissenschaft durch die Vermittlung von Lehre auf dem aktuellen Stand der Forschung;
b) Förderung der Forschung durch die Durchführung eigener Studien;
c) Förderung der Bildung durch den Betrieb einer Hochschule samt Zweigniederlassungen;
d) Verbreitung innovativer Konzepte in den Anwendungsfeldern vor allem der Europäischen Kultur und ihrer Werte, der Bedeutung von Kultur und Werten für das Innovations- und Gründungsmanagement und der Interkulturellen Kommunikation.
Gegenstand des Unternehmens ist die Trägerschaft/Betrieb von Zweckbetrieben im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung, insbesondere von
a) Hochschulen und deren Zweigstellen
b) Forschungseinrichtungen und deren Zweigstellen
c) Wissenschaftlicher Bibliotheken und deren Zweigstellen.