Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die erlaubnisfreie Beratung von anderen Unternehmen in allen Fragen des Marketings, des Personals und der Effizienzsteigerung und Verbesserung von Geschäftsprozessen; die Verwaltung von eigenem Vermögen und die Beteiligung an anderen Unternehmen; die Betreuung und Vermarktung von Künstlern; die Entwicklung, Bewerbung und Vertrieb von physischen und digitalen Produkten sowie Entwicklung und Betreiben von Marken.