Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beratung und Betreuung von Kulturobjekten, insbesondere aus dem Bereich Musik, der Erwerb, Handel und die Vermietung von Veranstaltungsequipment, die Verwaltung eigenen Vermögens, der Erwerb, die Vermietung und die Verwaltung von Grundstücken irn eigenen Namen und auf eigene Rechnung, genehmigungspflichtige Tätigkeiten werden nicht ausgeübt.