Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft ist es, eigenes Vermögen zu verwalten, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen, andere Unternehmen zu verwalten und/oder die persönliche Haftung in anderen Unternehmen zu übernehmen sowie eigene und auch dritte Unternehmen strategisch, konzeptionell und organisatorisch zu beraten, insbesondere hinsichtlich IT-Sicherheit. Die Beteiligung erfolgt ausschließlich im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte.