Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist (i) für private Mandanten die Finanzplanung auf Grundlage einer Analyse der Liquiditätssalden bei unterschiedlichen Szenarien, (ii) für private Mandanten die strategische Planung des Vermögens im Rahmen einer volkswirtschaftlichen Analyse, (iii) die Tätigkeit als Versicherungsmakler gemäß § 34 d Abs. 1 GewO, (iv) die Tätigkeiten als Makler gemäß § 34 c Abs. 1 Nr. 1 GewO und (v) als Darlehensvermittler gemäß § 34 c Abs. 1 Nr. 1a GewO sowie (vi) die Unternehmensberatung insbesondere zu Unternehmensbewertungen und -finanzierungen. Die Beratung und Vermittlung von Finanzinstrumenten gemäß § 1 Abs. 1a Nr. 1a und Nr. 2 KWG sind nicht Gegenstand des Unternehmens