Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Planung und Vergabe von bauausführenden Leistungen an Unternehmen und Subunternehmen - Tätigkeiten, die einer Genehmigung gem. § 34c GewO bedürfen, sind nicht Gegenstand des Unternehmens -, erlaubnisfreie Beratung von Unternehmen, der Handel mit Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, die Verwaltung von eigenen Vermögensgegenständen aller Art sowie deren Anlage und Beteiligung, aber in eigenem Namen und auf eigene Rechnung und nicht für Dritte.