Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beratung von und die Erbringung kaufmännischer Dienstleistungen für andere Unternehmen sowie der Erwerb das Halten, Verwalten und die Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen. Ausgenommen sind Geschäfte, die einer behördlichen Genehmigung bedürfen.