Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beteiligung an und die Verwaltung von Gesellschaften, die sich mit Aufgaben der IT- und Kommunikationsbranche beschäftigen; die Erarbeitung von Konzeptionen, Entwicklung und Herstellung interaktiver Medien im Bereich offline und online; die Erstellung und Vermarktung von Software jeglicher Art sowie der Erwerb und die Verwertung von Lizenzen, Urheberrechten und anderweitigen Nutzungsrechten im Multimediabereich; die Durchführung von Internetdienstleistungen und IT-Beratungen, sofern diese nicht erlaubnispflichtig sind.