Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gründung, Erwerb, Halten, Verwalten und Fördern von Beteiligungen an Unternehmen im eigenen Namen und für eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte und unter Ausschluss des KWG, sowie Erbringen damit im Zusammenhang stehender Leistungen an die Beteiligungsunternehmen wie die Unterstützung in Vertriebs-, Marketing-, Finanz- und allgemein Organisations- sowie Managementangelegenheiten.