Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Ankauf des Grundstücks Florastraße 46, Berlin-Pankow sowie die Durchführung von Bauvorhaben auf diesem Grundstück im eigenen Namen, für eigene oder fremde Rechnung und der Verkauf des Grundstücks oder von grundstücksgleichen Rechten, ferner die Verwaltung des Grundstücks, ausgenommen Anlageberatung i. S. d. § 2 (6) S.1 Nr. 8 Kreditgesetz.