Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
a) Der Erwerb, die Veräußerung, Vermittlung und Vermietung von Immobilien, die Durchführung von Bauvorhaben für eigene und fremde Rechnung, insbesondere als Bauträger sowie die Verwaltung von Immobilienvermögen.
b) Die Beteiligung an anderen Unternehmen sowie der Erwerb, das Halten und Veräußern von Unternehmen und Unternemnensbeteiligungen nur in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und nicht für Dritte, und zwar auch solchen Unternehmen, deren Unternehmensgegenstand nicht mit den unter a) genannten identisch ist.