Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist nach Eintragung der Gesellschaft in das Gesellschaftsverzeichnis für Berufsgesellschaften der Architektenkammer Berlin die Wahrnehmung von Berufsaufgaben nach §§ 1 und 2 des Architekten- und Baukammergesetzes Berlin. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Architekten nicht vereinbar sind, sind ausgeschlossen. Die Gesellschaft hat die nach § 4 des Architekten- und Baukammergesetzes Berlin für die Berufsausübung geltenden Berufspflichten zu beachten.