Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb, die Entwicklung und die Bebauung von Grundstücken auf eigene und fremde Rechnung sowie der Handel mit Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte und Handlungen.
Erlaubnispflichtige Tätigkeiten, insbesondere nach § 34c Gewerbeordnung, werden erst nach Vorliegen der Erlaubnis ausgeübt.