Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Wissenschaft und Forschung und die Förderung der Bildung. Ziel der Gesellschaft ist die Erforschung und Bewahrung archäologischen Kulturerbes. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Entwicklung und Durchführung von wissenschaftlichen Projekten zur Erforschung und Bewahrung archäologischen Kulturerbes und die zeitnahe Veröffentlichung der Forschungsergebnisse, die Durchführung von Lehr- und Informationsveranstaltungen und Kampagnen zur Vermittlung von Kenntnissen und zur Förderung der Bewusstseinsbildung in Bezug auf den Gesellschaftszweck.