Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb und Verkauf sowie Management von Beteiligungen an anderen Unternehmen, Erwerb und Verkauf sowie Management von langlebigen Investitionsgütern, wie z.B. auch Grundbesitz. Die Gesellschaft ist ausschließlich in eigenem Namen und auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleister für Dritte tätig. Geschäfte, die einer Bankerlaubnis bedürfen, werden nicht ausgeübt.