Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens sowie die treuhänderische Verwaltung des Vermögens der ver.di-Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft sowie die Verfügung über dieses Vermögen, insbesondere der Erwerb, die Planung, die Errichtung, die Entwicklung, die Vermietung, die Verwaltung und die Veräußerung von Immobilien aller Art sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte. Ausgenommen vom Gegenstand des Unternehmens sind genehmigungspflichtige Geschäfte nach § 34c GewO und Tätigkeiten, die einer Erlaubnispflicht nach dem Kreditwesengesetz unterliegen.