Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
der Erwerb, die Auswertung, die Entwicklung, die Finanzierung und die Produktion sowie die Bearbeitung, das Marketing, der Vertrieb und Verleih von Filmen, Fernsehproduktionen und anderen audiovisuellen Produkten aller Art, von Film- und Fernsehrechten aller Art, von Videoprogrammrechten aller Art für Kino und Fernsehen und dem Konsumerbereich von Musik- Merchandisingrechten sowie die Erbringung von Dienstleistungen in diesen Geschäftszweigen, ferner das Management von in- und ausländischen Schauspielern und Models sowie das Halten und Verwalten und die Steuerung von mittelbaren und unmittelbaren Beteiligungen an Unternehmen