Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb, Entwicklung, Verwaltung und Veräußerung von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Planung, Errichtung, Sanierung, Erhaltung, Verpachtung, Vermietung, Verwaltung und Vermarktung von Gebäuden für eigene oder fremde Rechnungen; kaufmännische und technische Betreuung und Verwaltung von Bauvorhaben; Bauträgertätigkeit, Baubetreuung sowie Vermittlung von Darlehen; Erwerb und Verwaltung von Unternehmen jeder Art und Verwaltung eigenen Vermögens sowie Vermittlung von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten und Mietern sowie Beteiligung an Gesellschaften im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht für Dritte; Maurer-, Beton- und Stahlbetonarbeiten; die Gesellschaft kann Grundbesitz erwerben sowie diesen vermieten und verpachten