Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Betrieb, Vermarktung, Projektberatung, Konzeption und Realisierung von in- und ausländischen Digital- und Technologieprojekten, Beratung zu datengetriebenen Geschäftsmodellen und Datenschutzprojekten sowie alle damit zusammenhängenden Geschäfte, Beteiligung an anderen Unternehmen oder Halten von Beteiligungen im eigenen Namen auf eigene Rechnung nicht für Dritte, allgemeine Unternehmensberatung sowie sonstige Mediendienstleistungen, insbesondere Marketing, PR- und Social Media-Beratung.