Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein und darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Betrieb von Gastronomiebetrieben unter Verwendung des von "SUBWAY International B.V." lizensierten SUBWAY Franchise-Systems und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte. Darüber hinaus ist es der GmbH gestattet, Beratungs- und sonstige Dienstleistungen zu erbringen, die im Zusammenhang mit der Vermittlung von SUBWAY Franchiseverträgen stehen. Hierzu können Kooperationen und Verträge mit inländischen und ausländischen Unternehmen begründet und geschlossen werden. Niederlassungen können im lnland und Ausland etabliert werden. Die Gesellschaft ist weiterhin berechtigt andere Unternehmen und Personen, auch im Ausland, zu beraten. Die Beratung kann im Zusammenhang mit gastronomischen Tätigkeiten, Franchising, Kommunikation, Werbung und Dialogmarketing erfolgen. Die Gesellschaft dient der Verwaltung und Verwertung ihres eigenen Vermögens und darf sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte durchführen. Die Gesellschaft ist berechtigt, Immobilien im In- und Ausland zu erwerben, zu verwalten, zu vermieten oder unterzuvermieten sowie alle in diesem Zusammenhang relevanten Tätigkeiten auszuüben.