Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Betrieb von Golf-, Country- und City-Clubs, von Hotels und Gaststättenbetrieben sowie von Wellness-Centern in der Bundesrepublik Deutschland durch eigene Tätigkeit und Beteiligung an Gesellschaften mit vergleichbarem Unternehmensgegenstand (abhängige Gesellschaften). Dazu gehört auch die einheitliche Leitung der abhängigen Gesellschaften in einer durch äußere Merkmale erkennbaren Form sowie die Erbringung von Dienstleistungen an abhängige und andere Gesellschaften, insbesondere in der Form der Unternehmensplanung, Unternehmensberatung und Unternehmensverwaltung, durch Mitgliederwerbung, Schutzrechts- und Knowhow-Lizenzierung, durch Vertragsvermittlung und in vergleichbarer Weise.