Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
der Betrieb von Restaurants und Hotels; der Erwerb und Verkauf von Immobilien; die Verwaltung eigenen Vermögens; der Im- und Export insbesondere von erlaubnisfreien Maschinen und industriellen Komponenten, Medikamenten, pharmazeutischen und medizinischen Erzeugnissen, Medizintechnik, Spirituosen, Weinen und Tabak; die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Reiseverkehr und Touristik; die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Medienservice, Werbung und Eventveranstaltungen; Consulting im Bereich Human Resources; Investitionsberatung, M & A und Franchising; die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Telekommunikation, Hard- und Software.
Die Gesellschaft ist berechtigt, Geschäfte jeder Art durchzuführen, die dem oben genannten Geschäftszweck unmittelbar oder mittelbar diesen oder diesen ergänzen und nicht der Genehmigung nach § 34c GewO bedürfen.