Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Sicherung und, soweit dies gesetzlich zulässig ist, der Erwerb und die Verwaltung von Grundstücksflächen für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen zur Erzeugung elektrischer Energie durch Windkraft. Soweit ein Erwerb von Grundstücksflächen nur für befristete Zeit oder nur unter Auflagen und/oder Bedingungen zulässig ist, Grundstücksflächen nur teilweise oder nur übergangsweise für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen benötigt werden, ist Gegenstand des Unternehmens auch die Weiterveräußerung oder sonstige Überlassung der nicht dauerhaft benötigten Grundstücksflächen an Dritte; dies gilt insbesondere für landwirtschaftlich genutzte oder landwirtschaftlich nutzbare Flächen.