Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Software-Entwicklung, -Beratung und -Verkauf, die Unternehmensberatung, Promotion auf diesem Gebiet, der Betrieb einer Webseite und die Bereitstellung eines interaktiven Online-Marktplatzes für Softwareprodukte und -dienstleistungen und alle damit im Zusammenhang stehenden Service- und Wartungsleistungen sowie die Verwaltung eigenen Vermögens und das Halten eigener Unternehmensbeteiligungen. Sämtliche Tätigkeiten dürfen nur in dem Umfang durchgeführt werden, wie hierfür keine behördlichen Genehmigungen erforderlich sind