Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Errichtung, der Vertrieb, die Vermittlung, der Verkauf und die Verwaltung von Wohn- und Gewerbebauten aller Art, der Erwerb und die Verwertung von Grundstücken und grundstücksgieichen Rechten, die Durchführung von Sanierungen aller Art für eigene und fremde Rechnung sowie die Ausübung der sonstigen in § 34 c der Gewerbeordnung genannten Makler-, Bauträger- und Baubetreuertätigkeiten sowie die Übernahme der Aufgabe eines Generalunternehmers bei der Errichtung der genannten Bauten. Die Gesellschaft selbst erbringt jedoch keine handwerklichen Tätigkeiten nach § 34 c der Gewerbeordnung.