Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb und Halten von Beteiligungen im eigenen Namen, auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte; die Vermietung von Ferienwohnungen; Einzel- und Großhandel mit Weinen und Spirituosen, in- und ausländischer Lebens- und Genussmittel sowie deren Import und Export; Planung, Entwicklung und Umsetzung von Marketing- und Designkonzepten sowie die Erbringung von Unternehmensberatungsleistungen.