Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
An- und Verkauf von Immobilien, Verwaltung von eigenem und fremden Grundbesitz, Erwerb von und Beteiligung an anderen Gesellschaften und Unternehmen, auch als persönlich haftende Gesellschafterin. Genehmigungspflichtige Tätigkeiten gem. § 34c GewO werden nicht ausgeübt.