Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Alle Tätigkeiten im Rahmen des § 6 Nr. 4 StBerG, einschließlich Baulohnabrechnungen, die Unternehmens-, Betriebs- und Wirtschaftsberatung von Existenzgründern und mittelständischen Unternehmen, die Erstellung von betriebswirtschaftlichen Aus- und Bewertungen, die Beteiligung an anderen Unternehmen, die Übernahme von Treuhandschaften sowie eine Schule für Buchhalter.