Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere in der Eingehung von Beteiligungen sowie derer Verwaltung und die erlaubnisfreie wirtschaftliche Beratung von Unternehmen sowie anderen juristischen und natürlichen Personen insbesondere in der Geschäfts- und Unternehmensentwicklung, im Finanz- und Rechnungswesen, im Vertrieb sowie im Handel