Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, die Bebauung, die Veräußerung, die Verwertung, die Verwaltung und langfristige Vermietung von Grundstücken und Erbbaurechten in der Bundesrepublik Deutschland. Die Tätigkeiten sind beschränkt auf im Eigentum der Gesellschaft stehende oder von ihr zu erwerbende Grundstücke oder grundstücksgleiche Rechte. Sie handelt stets auf eigene Rechnung.