Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
die Wartung, Instandsetzung und Modernisierung von Aufzügen und Rolltreppen und die Notrufbearbeitung zu diesen Anlagen nach BGV-A3 und die Stellung als persönlich haftende Gesellschafterin an Kommanditgesellschaften mit gleichem oder ähnlichem Unternehmensgegenstand.