Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, das Halten, Verwalten und Verwerten eigenen Vermögens, insbesondere von Beteiligungen an anderen Unternehmen im In- und Ausland, die Herstellung von Geschäftskontakten und die Vermittlung von Privat- und Geschäftskunden, Büroservice mit Schreib- und Programmierarbeiten sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte, in allen Fällen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht für Dritte und unter Ausschluss erlaubnispflichtiger Tätigkeiten insbesondere nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB).