Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Handel mit Waren verschiedenster Art, insbesondere mit Fahrzeugen. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten sind ausgeschlossen. Weiterhin das Halten und Verwalten von eigenen und fremden Beteiligungen, insbesondere an Immobilien und Gesellschaften.