Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Stellung eines Komplementärs bei in Deutschland eingetragenen Kommanditgesellschaften, die insbesondere den folgenden Zweck verfolgen: Entwicklung, Realisierung, Betrieb und Handel von Kraftwerken zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen und der Vertrieb von Stromprodukten aus erneuerbaren Energiequellen, als auch von damit verbundenen Produkten und Dienstleistungen, sowie die Beteiligung an Unternehmen mit einem solchen Gegenstand im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte.