Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vermögensverwaltung im eigenen Namen und auf eigene Rechnung sowie der Erwerb und Verkauf von eigenen Grundstücken und Gebäuden sowie deren Bewirtschaftung und Verwaltung sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte. Geschäfte nach § 34 c Gew0 gehören nicht zum Gegenstand des Unternehmens. Die Gesellschaft kann sich auf der Grundlage eines Beschlusses der Gesellschafterversammlung an anderen Unternehmen beteiligen, diese erwerben und die Stellung eines persönlich haftenden Gesellschafters übernehmen.