Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Einzelprokuramit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Gegenstand
Der Erwerb, die Entwicklung, die Verwaltung und Veräußerung von Immobilien und Wohnungseigentum, der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme von Komplementärstellungen in Kommanditgesellschaften entsprechenden Gesellschaftszwecks. Die Gesellschaft erbringt Leistungen nach § 34 c GewO (Bauherren- und Baubetreuerleistungen). Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art erwerben, vertreten oder sich an solchen Unternehmen beteiligen.