Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
die erlaubnisfreie Beratung, Betreuung und Begleitung juristischer und natürlicher Personen im Zusammenhang mit der bundesweiten Veräußerung, dem bundesweiten Erwerb und der bundesweiten Verpachtung von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken und Unternehmen aus diesem Bereich und sonstigen damit im Zusammenhang stehenden oder ähnlichen Tätigkeiten; die Errichtung, die Veräußerung, der Erwerb und die Verwaltung von Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft oder von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken; die Verwaltung von eigenem Vermögen