Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
die Verwaltung eigenen Vermögens sowie der An- und Verkauf von Grundbesitz. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte wahrzunehmen, die mit dem in Absatz 1 beschriebenen Unternehmenszweck im Zusammenhang stehen. Sie darf sich an anderen Unternehmen beteiligen, Tochtergesellschaften gründen und Zweigniederlassungen errichten.