Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
1. Zweck der Gesellschaft ist Förderung der Bildung. 2. Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht insbesondere durch a. Organisation und Durchführung von Seminaren, Vortragsveranstaltungen, Projekten, Konferenzen, Schulungen etc. für Tafelleitungen und ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Tafeln, b. Schulungen für die Bundesfreiwilligendienstleistenden, c. Durchführung und Begleitung von Forschungsvorhaben und -projekten zu den in Absatz 1 festgelegten Gesellschaftszwecken sowie d. Herstellung und Vertrieb von dem in Absatz 1 festgelegten Gesellschaftszweck dienenden Publikationen. 3. Gegenstand des Unternehmens ist die Trägerschaft von Zweckbetrieben im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung, insbesondere für die Erfüllung der Aufgaben aus Abs. 2.