Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, die Bebauung, die Verwaltung, der Verkauf, die Betreuung und die Bewirtschaftung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten (Grundbesitz) sowie die Beteiligung an anderen Unternehmen mit gleichartigem oder ähnlichem Unternehmensgegenstand.