Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
die Übernahme der Stellung einer persönlich haftenden, geschäftsführenden Gesellschafterin bei Kommanditgesellschaften, die folgenden Unternehmensgegenstand haben: Erwerb und der Verkauf von Grundstücken (mit oder ohne Immobilien); die Verwaltung der erworbenen Grundstücke (mit oder ohne Immobilien); die Vermietung und Verpachtung der erworbenen Grundstücke (mit oder ohne Immobilien); die Vorbereitung der Bebauung sowie Entwicklung der erworbenen Grundstücke (mit oder ohne Immobilien); die Bebauung der erworbenen Grundstücke (mit oder ohne Immobilien), Asset Management und Property Management in Bezug auf Grundstücken (mit oder ohne Immobilien) sowie alle im Zusammenhang damit stehenden Maßnahmen.