Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Import und Export von Handelswaren verschiedener Art und die erlaubnisfreie Produktion von Waren der Nahrungsmittelindustrie und Nebenprodukten, insbesondere Ingredienten und Zusatzstoffen, mit Ausnahme von Stärken und Stärkederivaten sowie die Vermittlung von Kontrakten für die Produzenten und damit zusammenhängende Dienstleistungen. Ferner hat die Gesellschaft die Beteiligung an anderen Unternehmen mit einem verwandten Unternehmenszweck sowie deren Geschäftsführung unter Übernahme der unbeschränkten Haftung zum Gegenstand.